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Beispiel für ein Rechtskraftvermerk auf einem Beschluss oder Urteil *) Der Rechtskraftvermerk befindet sich entweder auf der ersten oder auf der letzten Seite des Beschlusses/Urteils*). Der Text lautet in der Regel wie folgt: "Das Urteil ist rechtskräftig seit (Datum)" oder bei neueren Entscheidungen: "Der Beschluss ist rechtskräftig seit (Datum)". Das oben abgebildete Beispiel zeigt einen Rechtskraftvermerk, der mit einem Stempel auf die erste Seite eines Urteils angebracht wurde. Je nach Gericht gibt es auch Rechtskraftvermerke, die mit Schreibmaschine oder PC-Drucker auf die Entscheidungen geschrieben werden. *) Seit einer Rechtsänderung zum 01.09.2009 entscheidet das Familiengericht bei Ehescheidungen nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschluss (§ 116 FamFG). Bei älteren Ehescheidungsentscheidung steht daher auf der ersten Seite "Urteil"; bei neueren hingegen "Beschluss". Es handelt sich lediglich um eine begriffliche Änderung.
Beispiel für ein Rechtskraftvermerk auf einem Beschluss oder Urteil *)
Der Rechtskraftvermerk befindet sich entweder auf der ersten oder auf der letzten Seite des Beschlusses/Urteils*). Der Text lautet in der Regel wie folgt: "Das Urteil ist rechtskräftig seit (Datum)" oder bei neueren Entscheidungen: "Der Beschluss ist rechtskräftig seit (Datum)".
Das oben abgebildete Beispiel zeigt einen Rechtskraftvermerk, der mit einem Stempel auf die erste Seite eines Urteils angebracht wurde. Je nach Gericht gibt es auch Rechtskraftvermerke, die mit Schreibmaschine oder PC-Drucker auf die Entscheidungen geschrieben werden.
*) Seit einer Rechtsänderung zum 01.09.2009 entscheidet das Familiengericht bei Ehescheidungen nicht mehr durch Urteil, sondern durch Beschluss (§ 116 FamFG). Bei älteren Ehescheidungsentscheidung steht daher auf der ersten Seite "Urteil"; bei neueren hingegen "Beschluss". Es handelt sich lediglich um eine begriffliche Änderung.