Beispiel für ein Beglaubigungsvermerk (Tasdik Şerhi) des Türkischen Generalkonsulats Essen (Notarabteilung):

Das Türkische Generalkonsulat beglaubigt, dass die auf der Übersetzung befindliche Unterschrift und der Stempel des ermächtigten Übersetzers auch tatsächlich zu dem Übersetzer gehören. Daher ist es erforderlich, dass der Übersetzer seine Unterschrift und ein Abdruck seines Stempels als Muster im Generalkonsulat hinterlägt. Bevor daher eine kostspielige Übersetzung in Auftrag gegeben wird, sollte vorab mit dem Übersetzer geklärt werden, ob ein Muster seiner Unterschrift und seines Stempels in dem Generalkonsulat hinterlegt worden sind. Listen der einschlägigen Übersetzer finden Sie hier.
Tipp: Die Türkischen Generalkonsulate erheben Gebühren für die Beglaubigung jeder ins Türkische übersetzte Seite. D. h., dass je mehr Seiten der Übersetzer produziert, desto höher die Gebühren für die Beglaubigung ausfallen. Daher sollte der Übersetzer die Formatierung seiner Übersetzung so wählen, dass möglichst wenige Seiten herauskommen (z. B. durch kleinere Schriftgröße, kleinere Absätze, kleinere Ränder, u.s.w.).
Es ist völlig in Ordnung, wenn z. B. die Übersetzung eines zwei Seiten umfassenden deutschen Scheidungsurteils auf eine Seite gedruckt wird.
Die Gebühren belaufen sich auf zur Zeit 15,00 EUR je türkischsprachige Seite (Stand: Juni 2011). Für die Seiten des deutschsprachigen Originaltextes fallen keine Gebühren an, da auf diesen Seiten keine Beglaubigungsvermerke angebracht werden.