Deutsch-türkisches Erbrecht

Wenn zwei Rechtssysteme aufeinandertreffen, braucht es Klarheit und Erfahrung
Erbschaften mit Bezug zur Türkei oder Deutschland sind selten einfach. Unterschiedliche Rechtssysteme, sprachliche Barrieren und unklare Besitzverhältnisse führen schnell zu Unsicherheit, Streit und Frust. Viele Mandanten wissen nicht, was Angehörige im Ausland hinterlassen haben – oder wie sie ihren rechtlichen Anspruch geltend machen können. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wir sorgen für Klarheit, übernehmen die gesamte Abwicklung und setzen Ihre Interessen durch – in beiden Ländern.
Typische Fälle betreffen Nachlassregelungen für Verstorbene, die Vermögen in der Türkei oder in Deutschland hinterlassen haben – etwa Grundstücke, Immobilien, Konten oder Unternehmensanteile. Häufig herrscht Unklarheit darüber, welches Erbrecht überhaupt Anwendung findet, wer Anspruch auf was hat und wie Nachweise erbracht werden müssen. Erbengemeinschaften sind oft zerstritten, und ohne rechtliche Begleitung verlaufen viele Erbfälle im Sande. Hinzu kommen formale Hürden wie Erbscheinsanträge, Nachlassrecherchen oder Verkaufsprozesse von Immobilien in der Türkei.
Wir sind spezialisiert auf deutsch-türkische Erbfälle und übernehmen für Sie die komplette juristische Koordination – sowohl in Deutschland als auch in der Türkei. Dank unserer sprachlichen und kulturellen Kompetenz sowie langjähriger Erfahrung mit grenzüberschreitenden Erbfällen vertreten wir Ihre Interessen effizient, respektvoll und zielgerichtet. Wir arbeiten mit Notaren, Konsulaten und Partnerkanzleien vor Ort zusammen und sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht – ohne sich durch rechtliche Details oder Sprachprobleme kämpfen zu müssen.
Häufig gestellte Fragen zum Deutsch-türkischen Erbrecht
In dieser Sektion geben wir Ihnen klare, praxisnahe Antworten auf die häufigsten Anliegen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie Sie richtig reagieren. Verständlich, ehrlich und ohne juristisches Fachchinesisch.
Das ist ein häufiger Fall. Wir übernehmen die Nachlassrecherche für Sie – sowohl in der Türkei als auch in Deutschland. Durch unsere Kontakte und Erfahrung klären wir, ob Vermögen vorhanden ist und welche Schritte nötig sind, um Ihren Erbanspruch geltend zu machen.
Ob deutsches oder türkisches Erbrecht zur Anwendung kommt, hängt vom gewöhnlichen Aufenthalt und der Staatsangehörigkeit des Verstorbenen ab. Wir prüfen Ihre Situation im Detail und wenden das für Sie vorteilhaftere Recht korrekt an.
Ja. Selbst wenn es Streit oder keinen Kontakt gibt, können Sie Ihren Anspruch durchsetzen. Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit Miterben und Behörden – auch in schwierigen Familienkonstellationen.
Ja, das ist kein Problem. Wir kümmern uns um die gesamte Korrespondenz, die Übersetzungen und die Abwicklung vor Ort. Sie brauchen keine Sprachkenntnisse und müssen nicht selbst in die Türkei reisen.
Die Kosten hängen vom Aufwand und dem Nachlasswert ab. In vielen Fällen können wir zu Beginn eine Einschätzung geben und auf Wunsch transparent nach Zeitaufwand oder Pauschale arbeiten. Sprechen Sie uns einfach an – wir beraten Sie offen und ehrlich.
Sie haben weitere Fragen?
Wenn Sie unsicher sind oder eine persönliche Einschätzung benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir sind für Sie da.
