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Insolvenzrecht

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Insolvenzrecht

Wenn es finanziell eng wird, braucht es einen klaren Plan

Eine wirtschaftliche Krise trifft Betroffene oft hart – egal ob als Unternehmer oder Privatperson. Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder drohende Pfändung lösen nicht nur finanziellen Druck aus, sondern auch Scham, Angst und Hilflosigkeit. Viele warten zu lange, aus Unsicherheit oder Hoffnung auf Besserung. Dabei bietet das Insolvenzrecht klare Möglichkeiten, neu zu starten – wenn man frühzeitig handelt und sich professionell begleiten lässt.

Typische Fälle im Insolvenzrecht betreffen Privatpersonen mit hohen Schulden, Selbstständige, deren Geschäft nicht mehr tragfähig ist, oder GmbHs, die in Schieflage geraten. Auch Themen wie Pfändungsschutz, Schuldenregulierung, Restschuldbefreiung oder die Anmeldung von Forderungen gegenüber insolventen Schuldnern gehören zum Alltag dieses Rechtsgebiets. Besonders für Unternehmer ist wichtig zu wissen: Fehler in der Krisenphase können schnell zur persönlichen Haftung führen.

Wir unterstützen Sie mit klarem Kopf und rechtlicher Präzision. Gemeinsam analysieren wir Ihre wirtschaftliche Situation, prüfen Alternativen zur Insolvenz und begleiten Sie, falls nötig, durch das komplette Verfahren – von der Vorbereitung bis zur Restschuldbefreiung. Bei Unternehmen erarbeiten wir rechtssichere Strategien zur Sanierung oder Abwicklung. Unser Ziel ist es, Ihnen einen Weg aus der Krise zu zeigen – strukturiert, menschlich und ohne leere Versprechen. Denn manchmal beginnt der Neuanfang mit einem ehrlichen Gespräch.

FAQ's

Häufig gestellte Fragen zum Insolvenzrecht

In dieser Sektion geben wir Ihnen klare, praxisnahe Antworten auf die häufigsten Anliegen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie Sie richtig reagieren. Verständlich, ehrlich und ohne juristisches Fachchinesisch.

Wann sollte ich über eine Insolvenz nachdenken?

Wenn Sie dauerhaft Ihre Rechnungen nicht mehr begleichen können oder sich Ihre Schulden weiter anhäufen, ist es Zeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen stehen Ihnen offen – auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens.

Was bedeutet „Restschuldbefreiung“?

Die Restschuldbefreiung ist das Ziel eines privaten Insolvenzverfahrens: Nach erfolgreichem Ablauf von meist 3 Jahren werden Ihnen alle verbliebenen Schulden erlassen. Voraussetzung ist, dass Sie bestimmte Pflichten während der Laufzeit einhalten. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Kann ich trotz Insolvenz arbeiten oder selbstständig bleiben?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie weiterhin arbeiten oder auch eine neue Selbstständigkeit ausüben. Allerdings gelten dabei bestimmte Regeln, z. B. zur Abführung pfändbarer Einkünfte. Wir klären Sie transparent über Ihre Möglichkeiten auf.

Ich bin Unternehmer – hafte ich mit meinem Privatvermögen?

Das hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens und Ihrem bisherigen Handeln ab. Besonders bei einer GmbH kann es bei falscher Krisenbewältigung zur persönlichen Haftung kommen. Wir prüfen Ihre Situation und schützen Sie vor rechtlichen Risiken.

Muss ich mit der Insolvenz an die Öffentlichkeit gehen?

Insolvenzverfahren werden im Internet veröffentlicht, jedoch nur mit den nötigsten Angaben. Eine breite Öffentlichkeit nimmt dies meist gar nicht wahr. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Situation diskret und professionell meistern.

Sie haben weitere Fragen?

Wenn Sie unsicher sind oder eine persönliche Einschätzung benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir sind für Sie da.