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Strafrecht

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Strafrecht

Wenn es ernst wird, brauchen Sie einen Anwalt, der sofort handelt.

Strafrechtliche Verfahren gehören zu den belastendsten Situationen, in die Menschen geraten können – oft unerwartet, immer mit gravierenden Konsequenzen. Eine Vorladung zur Polizei, ein Ermittlungsverfahren oder sogar eine Anklage lösen Unsicherheit, Angst und viele offene Fragen aus. Was darf ich sagen? Was sollte ich besser lassen? Was kommt als Nächstes auf mich zu? Gerade in diesen Momenten ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren – und einen erfahrenen Strafverteidiger an Ihrer Seite zu wissen.

Zu den typischen strafrechtlichen Mandaten zählen unter anderem Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Drogendelikte, Sexualstraftaten, Jugendstrafrecht oder Verkehrsstraftaten. Auch vermeintlich „kleinere“ Verfahren, wie der Besitz geringer Mengen Betäubungsmittel oder fahrlässige Körperverletzung bei einem Unfall, können weitreichende Folgen haben – vom Eintrag ins Führungszeugnis bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis oder des Arbeitsplatzes. Viele Betroffene geraten erstmals mit dem Gesetz in Konflikt und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen.

Wir begleiten Sie in jeder Phase des Verfahrens – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis hin zur Hauptverhandlung. Dabei analysieren wir den Akteninhalt, schützen Ihre Rechte und entwickeln eine klare Verteidigungsstrategie, individuell auf Ihren Fall abgestimmt. Unser Ziel ist es, Sie nicht nur juristisch bestmöglich zu vertreten, sondern Ihnen auch Halt zu geben – mit einer ehrlichen, realistischen Einschätzung und einer Kommunikation, die Sie wirklich verstehen. Wir handeln schnell, diskret und mit Nachdruck – damit Sie nicht alleine vor Gericht stehen.

FAQ's

Häufig gestellte Fragen zum Strafrecht

In dieser Sektion geben wir Ihnen klare, praxisnahe Antworten auf die häufigsten Anliegen, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt und wie Sie richtig reagieren. Verständlich, ehrlich und ohne juristisches Fachchinesisch.

Muss ich bei einer polizeilichen Vorladung erscheinen und aussagen?

Nein. Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, zur polizeilichen Vernehmung zu erscheinen oder Angaben zur Sache zu machen. Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung eine Aussage zu machen. Schweigen ist Ihr gutes Recht – und oft der klügere Weg.

Ich habe Post von der Staatsanwaltschaft bekommen. Was soll ich tun?

Kontaktieren Sie uns sofort. Solche Schreiben deuten auf ein Ermittlungsverfahren hin. Ohne Akteneinsicht lässt sich die Lage nicht richtig einschätzen. Wir beantragen diese für Sie und entwickeln eine Verteidigungsstrategie, bevor unnötige Fehler passieren.

Wird ein Strafverfahren automatisch öffentlich bekannt?

Grundsätzlich sind Hauptverhandlungen öffentlich, es sei denn, es handelt sich z. B. um Jugendstrafsachen oder besonders sensible Verfahren. Vorherige Ermittlungen laufen vertraulich. Wir setzen uns dafür ein, Ihre Privatsphäre zu schützen.

Kann ich bei Schuldeingeständnis strafmildernde Umstände erwarten?

Ja. Ein frühzeitiges, aufrichtiges Geständnis kann sich strafmildernd auswirken. Auch Reue, Schadenswiedergutmachung oder persönliche Umstände spielen bei der Strafzumessung eine Rolle. Wir helfen Ihnen, Ihre Situation richtig darzustellen.

Wie schnell sollte ich einen Anwalt einschalten?

Sofort. Je früher Sie anwaltliche Unterstützung erhalten, desto besser können wir eingreifen. Schon die ersten Schritte im Verfahren sind entscheidend für den Ausgang.

Sie haben weitere Fragen?

Wenn Sie unsicher sind oder eine persönliche Einschätzung benötigen, nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir sind für Sie da.